Netz NÖ: Netzzutrittspauschalen werden erstattet
Erfreuliche Nachrichten für die Betreiber von PV-Anlagen in Niederösterreich:
Nach einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) erhalten rund 98.000 KundInnen der Netz Niederösterreich (Netz NÖ – ein Teil der EVN AG) eine Rückerstattung bereits gezahlter Netzzutrittspauschalen.
Dieses Urteil betrifft insbesondere Betreiber von Erzeugungsanlagen, wie etwa Eigentümer von Photovoltaikanlagen, die bisher mit Netzzutrittspauschalen zur Finanzierung des Netzausbaus herangezogen wurden. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz schreibt vor, dass Erzeugungsanlagen-Betreiber in bestimmten Fällen zur Finanzierung von Netzausbaumaßnahmen beitragen. Der OGH hat nun klargestellt, dass diese Pauschalen nur dann erhoben werden dürfen, wenn der Netzanschluss tatsächlich Ausbaumaßnahmen erfordert.
Netz NÖ informiert KunInnen von sich aus
Auf Grundlage dieses Urteils informiert das Unternehmen jetzt proaktiv alle betroffenen Kundinnen und Kunden über die Rückerstattung. Christian Schirmer, Experte der Netz NÖ, erklärte: „Da die Rechtslage durch das Urteil präzisiert wurde, werden wir die betroffenen Kundinnen und Kunden rasch und unbürokratisch kontaktieren und sie von der Rückerstattung ihrer bereits geleisteten Kosten informieren.“ Der Kontakt erfolgt per E-Mail oder, falls keine Adresse hinterlegt ist, per Post. Die Auszahlung der Rückerstattungen soll noch in diesem Jahr beginnen. Um die Kosten für den Netzausbau weiterhin zu decken, werden die zurückgezahlten Beträge auf die allgemeinen Netzentgelte umgelegt und damit von allen StromkundInnen getragen.