Einwegpfand ab 2025: Was wird sich ändern?
Was bei Mehrweggebinden schon länger üblich ist, kommt ab 2025 auch für Einweggebinde wie Kunststoff-Getränkeflaschen und Getränkedosen – der Einwegpfand. Beim Kauf werden 25 Cent Pfand erhoben, die bei der Rückgabe erstattet werden. Der Einzelhandel spielt dabei eine zentrale Rolle, da die meisten der jährlich 2,4 Milliarden Gebinde dort verkauft und zurückgenommen werden. SPAR zum Beispiel bereitet sich intensiv darauf vor, indem Kassensysteme, Leergutautomaten und 1.500 Filialen angepasst sowie Eigenmarken neu gestaltet werden. Wir erklären kurz, was dann zu beachten ist.
Einwegpfand: Auf Logo achten, Stichcode muss intakt sein
Kunden sollen auf das österreichische Pfandlogo achten, um zu wissen, welche Gebinde pfandpflichtig sind. Vor der Rückgabe müssen Flaschen und Dosen vollständig entleert werden. Zudem müssen sowohl der Strichcode als auch das Pfandlogo gut sichtbar sein, damit der Automat die Gebinde als pfandpflichtig erkennt. Außerdem sollen die Flaschen und Dosen leer und unzerdrückt in den Automaten eingeworfen werden. An Standorten ohne Leergutautomaten können Verbraucher ihre Einweggebinde auch an der Kasse zurückgeben, auch dann gibt es den Einwegpand zurück. Hierbei ist ebenfalls darauf zu achten, dass die Gebinde nicht zerdrückt sind. Übrigens: Getränke ohne Pfand können bis Ende 2025 abverkauft werden.
Am anderen Ende des Leergutautomaten sammeln die Automaten die zurückgegebenen Gebinde und bereiten sie für das Recycling vor. Die kompaktierten Flaschen und Dosen werden in Säcke verpackt, die gescannt, verschlossen und für den Abtransport bereitgestellt werden. Dieses System für den Einwegpfand soll sicherstellen, dass das Recycling effizient abläuft und der Kreislauf der Rohstoffe unterstützt wird.